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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
1.1 Die'VVV': Stichting Regio VVV Hart van Noord-Holland, gegründet bei Waagplein 2, (1811 JP) in Alkmaar, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 41240685. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL8067.24.092.B01
1.2 Der "Kunde" ist die natürliche oder (juristische) Person, an die der VVV Produkte verkauft bzw. liefert.
1.3 Der "Kunde" ist die natürliche oder (juristische) Person, auf deren Anweisung der VVV eine Reservierung oder Vereinbarung mit einem Dienstleister durch Vermittlung vornimmt.
1.4 Der "Service": die Unterkunft, der Transport, der Ausflug, die Veranstaltung, der Museumsbesuch oder jede andere (touristische) Aktivität.
1.5 Der "Dienstleister": der Beherberger, der Beförderer, der Ausflugsanbieter, der Veranstaltungsorganisator, das Museum oder eine andere Partei, mit der der Kunde einen Vertrag abschließt und die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich ist.
1.6 Die "Bestellung": die Bestellung eines Kunden an den VVV zur Reservierung oder Vereinbarung mit einem Dienstleister. Die Ausführung dieses Auftrags führt zu einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Dienstleister. Der VVV ist ausdrücklich nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung, sondern tritt lediglich als Vermittler auf.
1.7 Die "Gruppenanordnung": die Anordnung für eine Gruppe von acht Personen oder mehr, sofern nicht anders angegeben.
1.8 Die "Tagestour" ist eine vom VVV selbst organisierte touristische, Freizeit- oder Kulturveranstaltung von weniger als 24 Stunden Dauer, die keine Übernachtung beinhaltet.
1.9 Die "Veranstaltung" ist eine Sitzung oder Veranstaltung, an der der VVV direkt oder indirekt beteiligt ist.
2. VVV-Tätigkeiten: Bereitstellung von Informationen, Verkauf & Vermittlung
Der VVV bietet touristische und erholsame Informationen und kann Tagesausflüge und Veranstaltungen organisieren oder sich daran beteiligen. Der VVV verkauft und liefert auch verschiedene Produkte. Darüber hinaus vermittelt der VVV beim Abschluss von Verträgen zwischen Kunden einerseits und Dienstleistern andererseits unter anderem im Bereich der Dienstleistungen. Die Vermittlungstätigkeit besteht in der Reservierung von Dienstleistungen oder Produkten und deren finanzieller Abwicklung im Auftrag und im Namen des Kunden. Der Verkauf von Produkten und die Vermittlung von Dienstleistungen erfolgt über verschiedene Kanäle wie Internet, Telefon, E-Mail und in der VVV-Filiale.
3. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Dienstleistungen, Bestellungen, Produkte, Tätigkeiten und sonstigen Verpflichtungen der/mit der VVV, einschließlich (aber ausdrücklich nicht beschränkt auf):
- alle Verkäufe und Lieferungen von Produkten durch den VVV an Kunden;
- alle vom VVV angenommenen Aufträge; und
- die Organisation von oder die Beteiligung an Tagesausflügen und Veranstaltungen.
3.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder aufgehoben werden, so gelten sie als durch eine Klausel ersetzt, die der Bedeutung der ungültigen oder aufgehobenen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.
3.4 Die VVV weist die Anwendbarkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, die vom Kunden, Dienstleister oder Kunden verwendet werden oder auf die in irgendeiner Weise verwiesen werden kann, ausdrücklich zurück.
3.5 Die VVVV hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, unabhängig von Änderungen bestehender Vereinbarungen.
4. Verkauf und Lieferung von Produkten
4.1 Angebote
Alle Angebote, Budgets, Angebote und Angebote des VVV in Wort und Schrift sind freibleibend.
4.2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der VVV eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt, mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat oder wenn der VVV in irgendeiner Weise dem Käufer oder dem Kunden mitgeteilt hat, dass er mit der Ausführung des Auftrags beginnen wird oder wird.
4.3 Preisänderung
Steigt der Kaufpreis eines Produktes, ist der VVV berechtigt, den angebotenen, angebotenen oder vereinbarten Preis als solchen vor Vertragsabschluss gemäß § 4 Abs. 2 sowie bis zu 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu ändern (soweit mit der Durchführung des Vertrages noch nicht begonnen wurde). Ist der Vertrag abgeschlossen und beschließt der VVV, den Preis innerhalb der vorgenannten 4 Wochen zu ändern, hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen.
4.4 Lieferung
4.4.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt über den eigenen Zustelldienst des VVV, per Post, Internet oder am Schalter einer der VVV-Filialen.
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4.4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der VVV bestrebt, die Produkte bei Lieferung per Post oder durch einen eigenen Zustelldienst oder innerhalb von fünf Werktagen zu liefern.
4.4.3 Wird die vereinbarte Lieferzeit überschritten, gerät die VVV nicht in Verzug und führt nicht zur Auflösung des Vertrages.
4.4.4.4 Der VVV hat das Recht, dem Kunden die Versandkosten in Rechnung zu stellen.
4.4.5 Der VVV ist zu Teillieferungen berechtigt.
4.4.6 Der VVV behält sich das Recht vor, Produkte nicht zu liefern und den Vertrag aufzulösen, wenn seine Verwendung gegen Art, Umfang und/oder Bestimmung des Produkts verstößt. Der VVV wird den Kunden hierüber schriftlich informieren.
4.5 Zahlung
4.5.1 Alle Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen, ohne dass der Kunde dazu verpflichtet ist.
kann einen Rabatt, eine Aufrechnung oder eine Aufrechnung geltend machen.
4.5.2 Hat der Kunde den fälligen Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, gerät er von Rechts wegen sofort in Verzug. Von diesem Zeitpunkt an schuldet er die gesetzlichen Zinsen und außergerichtlichen Inkassokosten.
4.5.3 Bei Zahlung per Kreditkarte kann ein Zuschlag erhoben werden.
4.5.4 Der VVV ist berechtigt, Verwaltungskosten zu berechnen.
4.5.5.5 Der Kunde und der Auftraggeber sind nicht berechtigt, die Zahlung auszusetzen.
4.5.6 Befindet sich der Kunde oder Auftraggeber gegenüber dem VVV in Zahlungsverzug, so ist der VVV berechtigt, die weitere Ausführung aller laufenden Verträge zwischen den Parteien bis zur Zahlung auszusetzen, während bei weiteren Aufträgen oder Lieferungen eine Barvorauszahlung durch den VVV verlangt werden kann.
4.6 Stornierung von Bestellungen, Austausch von Artikeln und Reklamationen
4.6.1 Wird ein Auftrag vor der Auslieferung storniert, gehen die durch die Stornierung entstandenen Kosten zu Lasten des Kunden.
4.6.2 Gelieferte Geschenkgutscheine können nicht gegen Geld eingetauscht werden.
4.6.3 Artikel - mit Ausnahme von Geschenkgutscheinen, Eintrittskarten und anderen Gutscheinprodukten - können innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung gegen Vorlage des Kaufbelegs oder der Rechnung zurückgegeben werden, sofern sie unbenutzt und im Originalzustand sind.
4.6.4 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind dem VVV innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass er die Ware nicht innerhalb der Frist prüfen konnte. Versteckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen, nachdem der Kunde von den Mängeln Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, schriftlich bei der VVV zu rügen.
Rügt der Kunde zu spät, erlöschen etwaige Rechte.
4.6.5 Abweichend von Artikel 4.6.4 sind Beschwerden über Geschenkgutscheine innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich beim VVV einzureichen.
4.7 Freistellung durch den Kunden.
Der Kunde und der Kunde stellen den VVV von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom VVV an den Kunden gelieferten Produkten und Dienstleistungen frei, durch die diesen Dritten unabhängig von der Ursache oder dem Zeitpunkt des Auftretens ein Schaden entstanden sein könnte.
5. Zwischenaktivitäten, Tagesausflüge und Veranstaltungen
5.1 Anwendbarkeit
Soweit dieser Artikel 5 nicht von den übrigen Bedingungen für die Vermittlungstätigkeit des VVV abweicht, gilt dieser Artikel 5 in vollem Umfang. Die Bestimmungen dieses Artikels 5 gelten entsprechend für Tagesausflüge und Veranstaltungen, sofern die Bedeutung der betreffenden Bestimmungen nicht mit der Art der Tagestour oder des Ereignisses unvereinbar ist.
5.2.1 Der VVV vermittelt im Namen und im Auftrag des Kunden bei der Reservierung von Unterkünften, Transportmitteln, Ausflügen, Veranstaltungen, Museen, Attraktionen etc. Die Abwicklung der Zahlung und eventuelle Stornierung der reservierten Leistung ist Teil der Vermittlungsaktivitäten.
5.2.2.2 Reservierungen können über die Website des VVV telefonisch vorgenommen werden,
per E-Mail oder bei einer der VVV-Niederlassungen in den Niederlanden.
5.2.3 Der Reservierungsauftrag wird in dem Moment ausgeführt, in dem die
Auftrag, mündlich oder schriftlich oder über das Internet erteilt, den VVV erreicht hat,
unabhängig davon, ob eine Bestätigung durch den VVV oder den Dienstleister unverzüglich erfolgt.
zur Verfügung gestellt.
5.2.4 Abweichend von Ziffer 5.2.3 wird der Auftrag zur Bereitstellung einer Gruppenvereinbarung erst dann erteilt, wenn der VVV eine vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung erhalten hat. Der Kunde haftet unbeschränkt und solidarisch für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag für die Gruppenvereinbarung.
5.2.5 Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem VVV konzentriert sich auf die Mediationstätigkeit und ist auf diese beschränkt. Das Ergebnis der Mediation ist eine Vereinbarung zwischen der
der Kunde auf der einen Seite und der Dienstleister auf der anderen Seite in Bezug auf den reservierten Service. Der VVV ist nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung.
5.2.6 Für die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Dienstleister gelten gegebenenfalls die folgenden Bedingungen
gelten die Bedingungen des Dienstleisters. Diese Bedingungen werden vom VVVV erstellt.
Anfrage verfügbar.
5.2.7 Der VVV ist berechtigt, Vermittlungskosten zu berechnen.
5.2.8 Der Kunde wird dem VVV rechtzeitig alle Daten zur Verfügung stellen, die für den Abschluss des Vertrages mit dem Dienstleister und dessen Ausführung erforderlich sind.
5.2.9 Die Preise der reservierten Dienstleistungen können gemäß den Bedingungen des Dienstleisters geändert werden. Der VVV wird den Kunden über diese Änderung so schnell wie möglich informieren und an den Kunden weiterleiten.
5.3 Zahlung
5.3.1 Die Zahlung erfolgt durch Gutschrift der fälligen Beträge auf dem Konto des VVV. Der VVV behält das Geld für den Dienstleister vorübergehend zurück, wird aber nach Erhalt der fälligen Beträge nicht Partei der Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden.
5.3.2 Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung sind 50% der geschuldeten Beträge vom Kunden zu zahlen.
zu zahlende Beträge.
5.3.3.3 Abweichend von Artikel 5.3.2 sind bei Gruppenvereinbarungen 50% des fälligen Betrages vollständig zu zahlen.
Beträge, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen sind. Wenn der fällige Gesamtbetrag
unter 500,- €, dann sind die fälligen Beträge sofort zu zahlen.
und werden zum Zeitpunkt der Provisionsgewährung in voller Höhe bezahlt.
5.3.4 Der Restbetrag der fälligen Beträge muss spätestens 14 Tage vor Beginn der reservierten Leistung auf dem Konto des VVV gutgeschrieben werden. Bei Gruppenpaketen muss der Restbetrag spätestens 21 Tage vor Beginn der reservierten Leistung auf dem Konto des VVV gutgeschrieben werden.
5.3.5 Bei Aufträgen, die innerhalb eines Monats vor Beginn der reservierten Leistung erteilt werden, sind die fälligen Beträge vollständig und mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung zu zahlen.
5.3.6 Nach der Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung der Reservierung.
5.3.7 Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 8 hat der VVV das Recht, den Mediationsvertrag zwischen dem VVV und dem Kunden bei Überschreitung der festgelegten Zahlungsbedingungen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Fall wird der VVV den reservierten Dienst stornieren und alle damit verbundenen Kosten vom Kunden erstatten. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
5.4 Änderung und Stornierung
5.4.1 Änderungen der Reservierung auf Wunsch des Kunden werden vom VVV vorgenommen, wenn und soweit dies möglich ist. Änderungen der Reservierung, die vom VVV bearbeitet werden, sind mit Änderungs- und/oder Verwaltungskosten verbunden. Die vom Dienstleister in Rechnung gestellten Änderungs- und/oder Verwaltungskosten werden vom VVV jederzeit vollständig an den Kunden weitergegeben. Der Kunde sorgt für eine rechtzeitige Zahlung.
5.4.2 Abweichend von Artikel 5.4.1 werden Änderungen an einer Gruppenvereinbarung vom VVV erstmals kostenlos bearbeitet. Nachträgliche Änderungen sind mit Änderungs- und/oder Verwaltungskosten gemäß Ziffer 5.4.1 verbunden. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl an einem Gruppenarrangement innerhalb einer Spanne von 10% ist bis zu fünf Werktage vor Beginn des Gruppenarrangements gegen Zahlung der anfallenden Änderungs- und/oder Verwaltungskosten möglich. Danach gilt die zuletzt bekannte Gruppengröße. Wird die Teilnehmerzahl um mehr als 10% reduziert, findet die Stornobestimmung des Artikels 5.4.4 Anwendung. Änderungen der Teilnehmerzahl sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail mitzuteilen. Daraus resultierende Änderungs- und/oder Verwaltungskosten des Dienstleisters werden vom VVV jederzeit vollständig an den Kunden weitergegeben. Der Kunde sorgt für eine rechtzeitige Zahlung.
5.4.3 Der VVV behält sich das Recht vor, Änderungen (des Programms) der Aufträge vorzunehmen, wenn und soweit triftige Gründe dafür vorliegen.
5.4.4. Reservierungen können an Werktagen beim VVV schriftlich storniert werden oder
direkt an den Dienstleister. Als Mediator berechnet der VVV keine Stornierungskosten. Die vom Dienstleister in Rechnung gestellten Stornierungskosten werden jedoch an den Kunden weitergegeben. Im Falle einer Stornierung werden keine Vermittlungsgebühren und Änderungskosten erstattet.
5.4.5 Abweichend von Ziffer 5.4.4 schuldet der Kunde dem VVV Stornierungskosten im Falle der Stornierung einer Reservierung für ein Gruppenpaket, eine Tagestour oder eine Veranstaltung oder deren Teilnahme gemäß den folgenden Bestimmungen:
- bei Stornierung mehr als drei Monate vor Beginn des Gruppenpakets / Tagesausflug / Veranstaltung: € 50;
- bei Stornierung mehr als zwei Monate vor Beginn des Gruppenpakets / Tagesausflug / Veranstaltung: 15% des Gesamtpreises für das Gruppenpaket / Tagesausflug / Veranstaltung mit einem Minimum von € 75,-;
- bei Stornierung mehr als einen Monat vor Beginn des Gruppenpakets / Tagestour / Veranstaltung: 35% des Gesamtpreises des Gruppenpakets / Tagestour / Veranstaltung;
- bei Stornierung mehr als vierzehn Tage vor Beginn des Gruppenpakets / Tagestour / Veranstaltung: 60% des Gesamtpreises des Gruppenpakets / Tagestour / Veranstaltung;
- Stornierung mehr als fünf Tage vor Beginn des Gruppenpakets / Tagestour / Veranstaltung: 85% des Gesamtpreises des Gruppenpakets / Tagestour / Veranstaltung;
- bei Stornierung fünf Tage oder weniger vor Beginn des Gruppenpakets / Tagestour / Veranstaltung: 100% des Gesamtpreises des Gruppenpakets / Tagestour / Veranstaltung.
Darüber hinaus erfolgt keine Rückerstattung von Makler- oder Änderungsgebühren.
6. Haftung
6.1 Beschwerden über den Verkauf, die Vermittlung oder andere Tätigkeiten des VVV, wie z.B. die Organisation oder Beteiligung an Tagesausflügen und -veranstaltungen, können dem VVV spätestens einen Monat nach Beendigung des Verkaufs, der reservierten Dienstleistung oder einer anderen Tätigkeit schriftlich mitgeteilt werden. Rügt der Kunde zu spät, erlöschen etwaige Rechte.
6.2 Wie in Ziffer 5.2.5 festgelegt, ist der VVV nicht Vertragspartei zwischen dem Kunden und dem Dienstleister; der VVV haftet daher nicht für die (Qualität des) reservierten Dienstes. Bei Beschwerden über die (Qualität des) reservierten Dienstes muss sich der Kunde direkt an den Dienstleister wenden. Wird die Beschwerde über die (Qualität der) Dienstleistung an den VVV übermittelt, leitet der VVV die Beschwerde zur weiteren Bearbeitung an den Dienstleister weiter.
6.3 Da der VVV bei Dienstleistungen nur Vermittler ist, haftet der VVV niemals für Schäden, die dem Kunden durch den reservierten Service entstehen.
6.4 Der VVV haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die durch verkaufte und gelieferte Produkte entstehen.
6.5 Der VVV kann an einer Veranstaltung beteiligt sein. Sofern der VVV nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, tritt der VVV nicht als Veranstalter von Veranstaltungen auf. Sie ist aufgrund ihrer Funktion im Bereich Tourismus und Freizeit daran beteiligt. Der VVV ist als Veranstalter grundsätzlich nicht für den reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen verantwortlich.
6.6 Der VVV haftet in keinem Fall für Schäden durch Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit von Fotos, Broschüren, Flugblättern und anderen Informationen, z.B. über die (Qualität der) reservierten Leistung, gelieferte Produkte, Tagesausflüge usw. Der VVV haftet nicht für Schäden, die sich aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Fotos, Broschüren, Flugblätter und anderen Informationen, z.B. über die (Qualität der) reservierten Leistung, gelieferte Produkte, Tagesausflüge usw. ergeben.
oder Ereignisse, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des VVV vor.
6.7 Soweit der VVV in irgendeiner Weise dem Kunden/Käufer oder anderen Vertragspartnern gegenüber haftet und dem Kunden/Käufer oder anderen Vertragspartnern hieraus ein Schaden entsteht, ist die Haftung des VVV auf maximal 25% des Rechnungsbetrages beschränkt. In jedem Fall wird die Haftung des VVV niemals den Betrag übersteigen, der im jeweiligen Fall aus der Haftpflichtversicherung des VVV ausgezahlt wird. Der VVV haftet nicht für Schäden, gegen die der Auftraggeber/Käufer oder ein anderer Vertragspartner versichert ist.
6.8 Der VVV organisiert grundsätzlich keine Reisen. Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Absätze und wenn und soweit der VVV dennoch als Reiseveranstalter gemäß Artikel 7:500 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches angesehen wird, ist die Haftung des VVV für andere als durch Tod oder Verletzung verursachte Schäden auf das Dreifache des Rechnungsbetrages beschränkt.
6.9 Der VVV haftet nicht für Zusagen seiner Mitarbeiter und/oder Dritter, die von den in diesen Bedingungen oder in den Bedingungen des zuständigen Dienstleisters genannten Bedingungen abweichen, es sei denn, diese Zusagen wurden nachträglich schriftlich bestätigt.
6.10 Die in diesem Artikel dargelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter des VVV und/oder den vom VVV eingesetzten Dritten.
7. Höhere Gewalt
7.1 Die Parteien sind nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn und soweit sie durch einen Umstand daran gehindert werden, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und den sie nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder allgemein anerkannter Normen zu vertreten haben.
7.2 Im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 7.1 ist der VVV nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder die Lieferzeit um die Dauer der Situation der höheren Gewalt zu verlängern oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass der VVV zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.
8. Auflösung, gesetzliche Zinsen und außergerichtliche Kosten
8.1 Sind fällige Beträge nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt worden, gerät der Kunde/Kunde oder die andere Vertragspartei von Rechts wegen sofort in Verzug und schuldet auf den ausstehenden Betrag gesetzliche Zinsen und außergerichtliche Inkassokosten.
8.2 Die außergerichtlichen Inkassokosten dürfen 15% der Forderung(en) nicht überschreiten, mindestens jedoch 40 €.
8.3 Zahlungen des Kunden/Auftraggebers oder des anderen Vertragspartners dienen immer der Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Kunde, Kunde oder der andere Vertragspartner angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
8.4 Im Falle eines Konkurses, einer Umschuldung (WSNP), einer Zahlungseinstellung, einer Pfändung, einer Pflegschaft oder wenn der Kunde/Kunde oder eine andere Vertragspartei anderweitig die Befugnis verliert, über ihr Vermögen ganz oder teilweise zu verfügen, wird der Vertrag automatisch aufgelöst. Für Schäden, die dem VVV entstehen, haftet der Käufer/Auftraggeber oder andere Vertragspartner.
9. Sonstige Rückstellungen
9.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
9.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Vereinbarung zwischen den Parteien ergeben können, sind dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorzulegen.
9.3 Das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt nicht für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertrag zwischen den Parteien.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 17.05.2019 im Büro der Handelskammer in Utrecht unter der Nummer 41240685 eingereicht.
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Waagplein 2, 1811 JP Alkmaar
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